Traceability

Solartechnik Bayern nimmt nicht nur PV Anlagen ab, um beim Thema Gefahrenübergang zu unterstützen.

Zugegeben, dies ist sowohl für Verbauer, Subunternehmer, Projektierer, Generalunternehmer  und den späteren Anlagenbetreiber oft das vorrangige Ziel, hier Rechtssicherheit zu schaffen, dennoch wird ein Thema oft vernachlässigt:

Traceability.

Traceability in der technischen und rechtlichen Abnahme von Photovoltaikanlagen

Traceability ist zwar ein zentraler Bestandteil der rechts- und normkonformen Abnahme von PV-Anlagen, jedoch nur rudimentär sowie oberflächlich.

Im folgenden sehen Sie eine Auflistung der von uns beschriebenen, rudimentären Notwendigkeiten:

Technisch bedeutet Traceability die eindeutige Zuordnung jeder verbauten Komponente (Modul, WR, Sicherungen, Überspannungsschutz, Unterkonstruktion) zu Seriennummer, Herstellerdaten und Prüfstatus. Rechtlich ist diese Rückführbarkeit in Deutschland mittelbar über mehrere Normen und Vorschriften gefordert: DIN EN 62446-1 (Dokumentations- und Prüfanforderungen), VDE-AR-N 4105 (Netzanschluss), VDE 0100-600/-712 (Errichtungsnormen), BetrSichV (Anforderungen an elektrische Anlagen), DGUV Vorschrift 3 sowie die Anforderungen der Netzbetreiber nach TAB/NAEV. Bei der Abnahme ist Traceability notwendig, um nachzuweisen, dass die Anlage exakt so errichtet wurde, wie geplant und genehmigt. Dazu gehört u. a.:

– vollständige Modul- und Seriennummernlisten, inkl. Flash-Daten;

– WR-Parameter, Firmwarestände, Schutzparameter (NS- und ÜSS-Nachweis);

– Drehmomentprotokolle, Potential-/Erdungsmessung (≤ 1 Ω je nach Ausführung), Isolationsmessungen, String-IV-Kennlinien;

– Photodokumentation jedes Bauabschnittes als revisionssichere Dokumentation. Rechtlich dient Traceability der Beweislastumkehr: Bei Mängeln, Garantiefällen oder Netzbetreiberforderungen kann der Betreiber nur dann Ansprüche durchsetzen, wenn Bau- und Prüfprozess lückenlos dokumentiert sind. Ohne Rückverfolgbarkeit gelten Bauteile als „nicht nachgewiesen“, was zu Haftungsrisiken, fehlender Inbetriebnahmefreigabe oder verweigerter Netzanschlussbestätigung führen kann. Traceability ist damit kein Zusatz, sondern Pflichtbestandteil einer technisch und rechtlich gültigen PV-Abnahme. Doch wir müssen hier eine Warnung aussprechen. Das Thema wird in der gesamten Branche signifikant unterschätzt. Traceability bei PV-Anlagen als zwingende Voraussetzung im Schadenfall gegenüber Versicherern Für Versicherer ist Traceability ein wesentlicher Bestandteil der Schadenregulierung. Photovoltaikanlagen werden in der Regel über Elektronik-, Allgefahren- oder Ertragsausfallversicherungen abgesichert. Im Schadenfall – insbesondere bei Brand, Überspannung, Diebstahl, Moduldelamination, Hotspots oder WR-Ausfall – fordert der Versicherer die lückenlose technische Dokumentation gemäß DIN EN 62446-1, VDE 0100-600/712 sowie die Nachweise der ordnungsgemäßen Errichtung (TAB/NAEV, VDE-AR-N 4105). Traceability muss dabei folgende Punkte abdecken:

– Seriennummern aller Module und Wechselrichter, klar zuordenbar zu den installierten Strings.

– Flashlisten, um Produktionsfehler oder Garantiethemen abzugrenzen.

– Nachweise über Schutzmaßnahmen: Erdungs- und Potentialmessungen, Isolationsmessungen, ÜSS-Typ 1/2/3-Protokolle.

– Installations- und Montagedokumentation (Fotodokumentation, Drehmomentprotokolle).

– I-V-Kennlinien oder mindestens Stringmessungen als Nachweis der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme. Versicherer argumentieren im Schadenfall oft mit „fehlender Nachvollziehbarkeit“ oder „unklarem Montagezustand“ – und können die Regulierung gemäß VVG §28 (Verletzung von Obliegenheiten) oder wegen „nicht fachgerechter Errichtung“ verweigern. Ohne Traceability ist es für Betreiber nahezu unmöglich, nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch fehlerhafte Montage, Materialvermischung oder unzulässige Komponenten verursacht wurde. Traceability reduziert damit das Risiko der Leistungsablehnung und ist faktisch eine versicherungstechnische Pflicht jeder PV-Abnahme.

 

Wir sagen es offen: Unsere Systemabnahme PV geht über den reinen Abnahmeprozess hinaus, da der Aufwand, Dinge richtig zu machen, nur minimal größer ist. Unsere Dokumentationen haben bereits in vielen Schandenfällen und auch bei späteren Fehlersuchen elementar geholfen, Fehler zu finden, Ansprüche durch zu setzen und für alle im Prozess beteiligten Parteien eine Lösung zu finden, welche dem Prozess entspricht.